Was macht eigentlich der Verwaltungsrat einer Sparkasse?

07.10.2021 Sparkassen

In unserer Serie „Was macht eigentlich…“ gehen wir spannenden Fragestellungen rund um Positionen, Organe und Gremien im Sparkassenverband und in unseren niedersächsischen Sparkassen auf den Grund.

Unser heutiger Gesprächspartner ist Torsten Bauer, Leiter des Geschäftsbereichs Grundsatzfragen im Sparkassenverband Niedersachsen. Wir wollen von ihm wissen: Was macht eigentlich der Verwaltungsrat einer Sparkasse? 

Porträt von SVN-Geschäftsbereichsleiter Torsten Bauer
Torsten Bauer
SVN-Geschäftsbereichsleiter Grundsatzfragen

Herr Bauer, im Zusammenhang mit einer Sparkasse ist häufig vom Verwaltungsrat die Rede. Was kann man sich darunter vorstellen?

Ein Verwaltungsrat ist das Aufsichtsorgan bei öffentlich-rechtlichen Instituten. Er ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat wie man ihn z. B. von Kapitalgesellschaften kennt. 

Was sind die Aufgaben eines Verwaltungsrats?

Ein Verwaltungsrat berät den Vorstand einer Sparkasse und überwacht dessen Geschäftsführung. Damit nimmt er auch Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsausrichtung und der beabsichtigten Geschäftspolitik einer Sparkasse. Zudem entscheidet er über einzelne, im Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG) festgelegte Angelegenheiten. Darüber hinaus bestimmt der Verwaltungsrat einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. 

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?

Der Verwaltungsrat entscheidet unter anderem beispielsweise über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses oder auch über die Errichtung, Übertragung, Verlegung und Auflösung von Geschäftsstellen.

Wer übernimmt diese wichtigen Beratungs- und Überwachungsaufgaben?

Die Aufgaben werden von den Bürgern im Gebiet des jeweiligen Trägers der Sparkasse wahrgenommen. Träger kann eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband sein. Sofern der Träger der Sparkasse eine kommunale Körperschaft ist , müssen die vom Träger entsandten Mitglieder zur Vertretung des Trägers - also z.B. dem Rat, der Stadt oder Kreistag - wählbar sein. Der Träger entsendet zwischen fünf und elf Mitglieder in den Verwaltungsrat. Zudem sind die nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz zu wählenden Personen, die sogenannten Beschäftigtenvertreter, Mitglied im Verwaltungsrat.

Diese vielfältige Zusammensetzung des Kontrollorgans und die enge kommunale Bindung sorgen dafür, dass die Interessen der gesamten Kundschaft, aber auch der Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden. Die Verwaltungsratsmitglieder kennen die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen vor Ort und können ihre Sparkasse so bei der Ausübung ihres kommunalen Auftrages bestmöglich unterstützen. 

Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, um Mitglied im Verwaltungsrat einer Sparkasse zu werden?

Die Mitglieder sollten schon einen Bezug zur Sparkasse haben und zudem wirtschaftliche Erfahrung, Sachkunde und Fachkenntnisse besitzen. Das ist angesichts Ihrer Aufsichtsfunktion auch gerechtfertigt. Aus diesem Grunde bietet der SVN übrigens auch regelmäßig Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Verwaltungsratsmitglieder an. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt. 

Ist ein Verwaltungsrat bei allen Sparkassen gleich groß?

Nein, es gilt: Je größer die Sparkasse, desto größer der Verwaltungsrat. Das heißt, an eine bestimmte Größe einer Sparkasse ist eine bestimmte Größe des Verwaltungsrats geknüpft. Er besteht damit aus mindestens 9 und maximal 18 Mitgliedern.

Zu guter Letzt: Welche Vorteile hat der Sparkassenkunde durch die Existenz eines Verwaltungsrats?

Gemeinsam mit dem Vorstand trägt der Verwaltungsrat im vertrauensvollen Miteinander zu einer kontinuierlichen Entwicklung der Sparkasse im Trägergebiet bei, von der natürlich auch die Kunden profitieren. 

Herr Bauer, vielen Dank für das Interview. 

SBM