Das Oberlandesgericht hat mit mehreren Urteilen vom 30. November 2021 über die Startgutschriften von Versicherten entschieden, die zum Zeitpunkt der Reform des Zusatzversorgungsrechts des öffentlichen und kirchlichen Dienstes zu den so genannten "rentenfernen Jahrgängen" zählten.
Rechtsentwicklung
Die ZVK-Sparkassen informiert über Rechtsentwicklungen in der Zusatzversorgung.
30.11.2021
OLG Karlsruhe weist Klage gegen Startgutschriftenermittlung auf Basis des 7. Änderungstarifvertrages zum ATV-K zurück
19.06.2018
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt.
09.03.2016
BGH erklärt auch die geänderte Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte für unwirksam
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Bundesgerichtshof erklärt auch die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte für unwirksam.
11.06.2015
Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Der Dritte Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit am 11. Juni 2015 veröffentlichtem Beschluss erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel zum Ende des Jahres 2001 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und dessen Auswirkungen für so genannte rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen.
18.12.2014
Rechtsmäßigkeit der Startgutschriften der rentenfernen Jahrgänge
Das OLG Karlsruhe hat am 18. Dezember 2014 in 54 Verfahren über die Rechtsmäßigkeit der Startgutschriften rentenferner Jahrgänge auf Basis des 5. Änderungstarifvertrages zum ATV-K im Zuge der Umstellung des Zusatzversorgungsrechts auf das Punktemodell entschieden. Das OLG kommt zu dem Ergebnis, dass die im Jahre 2011 beschlossene Neuregelung der Tarifvertragsparteien zu den rentenfernen Startgutschriften die vom Bundesgerichtshof im Jahr 2007 festgestellte Ungleichbehandlung von rentenfernen Versicherten mit längerer Ausbildungsdauer nicht beseitigt.