Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Die Einlagen der Bürger in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt.

Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 1970er-Jahren

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt.

Weiterführende Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV).

 

Allgemeiner Kontakt
Sparkassenverband Niedersachsen
Schiffgraben 6-8
30159 Hannover


0511 3603-0