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ZVK-Sparkassen

Die ZVK-Sparkassen im Überblick

Die Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) ist eine Einrichtung des Sparkassenverbandes Niedersachsen.

Allgemeine Informationen

Die ZVK-Sparkassen bietet den Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Niedersachsen, des Sparkassenverbandes Niedersachsen sowie sonstiger Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe eine zusätzliche Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK hat ihren Sitz in Emden, die Organe der ZVK-Sparkassen sind die Geschäftsleitung, der Kassenausschuss und die Mitgliederversammlung.

  1. Die ZVK-Sparkassen betreut über die ihr angeschlossenen 67 Mitgliedseinrichtungen rund 24.000 Pflichtversicherte sowie weitere rund 32.350 beitragsfrei Versicherte, das heißt ehemals Pflichtversicherte. Darüber hinaus erhalten rund 18.750 Empfänger monatlich eine Betriebsrentenleistung in Höhe von durchschnittlich rund 417,10 Euro.

    Die Kasse verwaltet insgesamt ein Vermögen von rund 2,7 Mrd. Euro.

  2. Handlungsrahmen für die Kasse ist seit dem 1. Januar 2002 ein beitragsorientiertes Betriebsrentensystem (Punktemodell) nach dem "Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes"; Altersvorsorge-TV- Kommunal (ATV-K). Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht die Kasse den Beschäftigten auch für eine freiwillige Versicherung offen.

    Das Punktemodell bildet die Grundlage für die Pflichtversicherung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Es beinhaltet neben der Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung auch soziale Komponenten wie zum Beispiel sich erhöhende Betriebsrentenanwartschaften im Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten.

    In diesem Modell werden diejenigen Leistungen zugesagt, die sich ergeben, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt wird.

    Das Punktemodell ist auch Basis für die freiwillige Versicherung, die der Pflichtversicherte zur Altersvorsorge und zusätzlich wahlweise zum Erwerbsminderungs- und / oder Hinterbliebenenschutz abschließen kann. Die freiwillige Versicherung kennt die sozialen Komponenten der Pflichtversicherung nicht. Sie kann vom Pflichtversicherten durch Entgeltumwandlung, Zulagenförderung ('Riester-Rente') oder durch Eigenbeiträge finanziert und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden.

    Die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert.

  3. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 ATV-K. Sie ist eine Einrichtung des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) als Träger und Mitglied der Kasse.

    Ihr Vermögen ist ein Sondervermögen des SVN, das getrennt von seinem übrigen Vermögen zu verwalten ist. Es haftet nur für die auf dem Statut beruhenden Verbindlichkeiten und darf zur Erfüllung kassenfremder Zwecke nicht verwandt werden.

    Die besondere Stellung der Kasse innerhalb des SVN dokumentiert ein Treuhandvertrag zwischen der Sparkasse Emden als Treuhänder der Kassenmitglieder und dem SVN.

    Der SVN ist, soweit er Träger der ZVK-Sparkassen ist, von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz freigestellt (BGBl. 1994 I S. 2963). Die rechtliche Aufsicht erfolgt durch das Niedersächsische Finanzministerium (Sparkassenaufsicht).

    Die ZVK-Sparkassen ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung.

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