Hinweis zur Durchführung von Veranstaltungen und Covid-19
Um Sie optimal vor dem Corona-Virus zu schützen, informieren wir Sie hier stets aktuell über die bei uns geltenden Regelungen beim Besuch von Veranstaltungen.
Basierend auf den Vereinbarungen in der MPK wurde die Covid-Arbeitsschutzverordnung am 16.03.2022 geändert. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen sorgen wir unverändert für Ihren bestmöglichen Schutz im Verbandsgebäude.
Gemäß Hygienekonzept der Sparkassenakademie Niedersachsen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgebäude nur
- mit Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung oder
- mit Nachweis einer Genesung oder
- mit einem tagesaktuellen, negativen Covid-19-Testergebnis (Antigentest aus einem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) gestattet.
- Bitte zeigen Sie den entsprechenden Nachweis beim Betreten des Hauses am Empfangstresen vor. Wird keine dieser Bedingungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, vor Ort – unter Aufsicht – einen Selbsttest durchzuführen.
- Für den Zutritt zum Betriebsrestaurant gilt seit dem 07.03.2022 die 3G-Regelung
- Bitte beachten Sie die Erfassung Ihrer Kontaktdaten am Eingang (Kontaktformular oder Luca-App) und die Wegeleitung (Eingang über das 3. OG, Ausgang im 4. OG)
- Bitte beachten Sie, dass im Betriebsrestaurant zwingend eine FFP2-Maske zu tragen ist.
- Auf allen Verkehrsflächen des SVN gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (mindestens Schutzniveau FFP2, KN 95 oder gleichwertig).
Besondere Hinweise:
- Kommen Sie bitte nur zu uns, wenn Sie sich gesund fühlen (keine grippeähnlichen Symptome und / oder Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinnes).
- Hatten Sie einen positiven Corona-Test, beziehungsweise hatten Sie Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person, so beachten Sie bitte die jeweils aktuell gültigen Quarantäne-Regelungen des Landes Niedersachsen und informieren uns über den Sachverhalt.
Daneben gelten folgende Hygiene- und Distanzregeln:
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Auf allen Verkehrsflächen des SVN gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Auf den Sitzplätzen der Veranstaltungs- und Seminarräume besteht diese Verpflichtung nicht.
- Benutzung von Aufzügen mit maximal einer Person.
- Einhaltung der gekennzeichneten Einbahnstraßenregelungen in den Treppenaufgängen und –abgängen.
- Gegenstände wie z. B. persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte o. ä. nicht mit anderen Personen teilen.
- Der Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen ist zu minimieren.
- Die Sitzordnung in den Akademie-/Sitzungsräumen ist während der Veranstaltungen beizubehalten.
- Desinfektion von Computertastaturen, –mäusen und sonstigen Arbeitsmitteln vor und nach der Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln.
Bitte beachten Sie:
Wenn bei Ihnen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem letzten Aufenthalt in den Räumen des Sparkassenverbandes Niedersachsen COVID-19 festgestellt wurde, informieren Sie bitte unverzüglich die Sparkassenakademie bzw. Ihren verantwortlichen Ansprechpartner im SVN.