Hinweis zur Durchführung von Veranstaltungen und Covid-19
Um Sie optimal vor dem Corona-Virus zu schützen, informieren wir Sie hier stets aktuell über die bei uns geltenden Regelungen beim Besuch von Veranstaltungen.
Gemäß Hygienekonzept der Sparkassenakademie Niedersachsen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgebäude nur
- mit Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (dies bedeutet inklusive der sogenannten "Booster-Impfung") oder
- mit Nachweis einer Genesung oder
- mit einem tagesaktuellen, negativen Covid-19-Testergebnis (Antigentest aus einem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) gestattet.
- Bitte zeigen Sie den entsprechenden Nachweis beim Betreten des Hauses am Empfangstresen vor. Wird keine dieser Bedingungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, vor Ort – unter Aufsicht – einen Selbsttest durchzuführen.
Besondere Hinweise:
- Kommen Sie bitte nur zu uns, wenn Sie sich gesund fühlen (keine grippeähnlichen Symptome und / oder Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinnes).
- Gerne können SIe natürlich weiterhin zu Ihrem Schutz und dem Ihrer Mitmenschen eine FFP2-Maske auf den Verkehrsflächen tragen.
- Hatten Sie einen positiven Corona-Test, beziehungsweise hatten Sie Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person, so beachten Sie bitte die jeweils aktuell gültigen Quarantäne-Regelungen des Landes Niedersachsen und informieren uns über den Sachverhalt.