Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zusatzversorgung-Systemwechsel im öffentlichen Dienst

Stand: 11.06.2015

Der Dritte Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit am 11. Juni 2015 veröffentlichtem Beschluss erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel zum Ende des Jahres 2001 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und dessen Auswirkungen für so genannte rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Dritte Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit am 11. Juni 2015 veröffentlichtem Beschluss erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen den Systemwechsel zum Ende des Jahres 2001 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und dessen Auswirkungen für so genannte rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen. Gemäß den Ausführungen des BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig. Die konkreten Anforderungen an die Substantiierung von Verfassungsbeschwerden gegen Folgen der Systemumstellung im Betriebsrentensystem der VBL seien bereits im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2012 (1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03) eingehend dargelegt worden.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die auf der Internetseite www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlichte Pressemitteilung Nr. 40/2015 vom 11. Juni 2015.

 

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