Das ändert sich 2022 bei den Finanzen

03.02.2022 Wirtschaft

Der Start in ein neues Jahr läutet gleichzeitig auch immer zahlreiche Veränderungen ein. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Anpassungen das Jahr 2022 im Bereich der Finanzen mit sich bringt. 

ein junger Mann sitzt inmitten vieler Papiere auf dem Boden. - Quelle: DSV/S-Com

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Im letzten Jahr lag der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland noch bei 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 erfolgte eine Anhebung auf brutto 9,82 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Und eine weitere Erhöhung ist bereits beschlossen:  Ab Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn noch einmal um weitere 63 Cent auf brutto 10,45 Euro an. Geht es nach Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, ist das noch nicht das Ende. Heil plant den Beitrag zum 1. Oktober 2022 noch einmal deutlich auf 12,00 Euro anzuheben. 

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt

Gute Nachrichten auch für alle Auszubildenden, die keiner Tarifbindung unterliegen. Ihre Vergütung steigt ebenfalls im neuen Jahr an. Im 1. Ausbildungsjahr gibt es ab sofort eine Vergütung von 585,00 Euro (35,00 Euro mehr als 2021), im 2. Ausbildungsjahr 690,30 Euro (41,30 Euro mehr als 2021), im 3. Ausbildungsjahr 789,75 Euro (47,25 Euro mehr als 2021) und im 4. Ausbildungsjahr 819,00 Euro (49,00 Euro mehr als 2021). Das ist im Schnitt eine Erhöhung um 43,14 Euro. 2023 soll  die Vergütung dann nochmals um den gleichen Durchschnittswert angehoben werden.

Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige profitieren von einer weiteren Anpassung: der Grundfreibetrag, der bei der Einkommenssteuer herangezogen wird, erhöht sich in 2022 nochmals merklich. Bei Ledigen liegt das steuerfreie Einkommen ab sofort bei 9.984 Euro und bei Verheirateten bei 19.968 Euro pro Jahr. Durch die Erhöhung sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Ebenfalls erhöht wird der entsprechende Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.

Entlastungsbetrag – Erhöhung bleibt unbefristet

Für Alleinerziehende bringt das Jahr 2022 eine zusätzliche Entlastung bei der Einkommenssteuer. Der Corona-bedingte Anstieg des Entlastungsbetrages – in 2020 und 2021 von jährlich 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht – gilt ab diesem Jahr unbefristet.

Erhöhung des Hartz-IV-Satzes

Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen steigen in 2022 die Regelsätze um 3,00 Euro im Monat in den Regelbedarfsstufen 1-4 und um 2,00 Euro in den Stufen 5 und 6. Die Änderungen im Überblick:

  • 449 Euro pro Monat für Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1)
  • 404 Euro pro Monat für Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2)
  • 360 Euro pro Monat für Volljährige in Einrichtungen und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3)
  • 376 Euro pro Monat für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4)
  • 311 Euro pro Monat für Kinder von 6 bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5)
  • 285 Euro pro Monat für Kinder von 0 bis 5 Jahren (Regelbedarfsstufe 6)

Renten steigen

Änderungen stehen auch den rund 21 Mio. Rentnerinnen und Rentnern bevor. Die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt auf 65 Jahre und 11 Monate – für Versicherte die 1957 geboren wurden und somit dieses Jahr 65 werden. 2031 soll die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht werden. 

Auch bei der abschlagfreien „Rente ab 63“ steigt die Altersgrenze; für 1959 Geborene auf 64 Jahre und zwei Monate. Perspektivisch soll diese 2029 bei 65 Jahren liegen.

Die Höhe der  genauen Rentenanpassung ist derweil noch offen und wird voraussichtlich erst Ende März bekanntgegeben. Klar ist, die Renten dürften steigen, wie hoch muss sich noch zeigen.

Steuerfreier Corona-Bonus

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der schwierigen Pandemie-Bedingungen bereits seit dem 1. März 2021 einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro auszahlen. Die Auszahlung dieses Bonus ist noch bis Ende März möglich. 

Coronahilfen

Unternehmen und Soloselbstständige, die coronabedingt Einbußen erleiden, können noch bis Ende März 2022 eine umfassende Unterstützung in Anspruch nehmen. Mit der Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und Soloselbstständige sind bis zu 90 Prozent Fixkostenerstattung möglich.

Unternehmen, die besonders schwer von coronabedingten Schließungen betroffen sind, können einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss in Anspruch nehmen. Soloselbstständige haben zudem mit der sogenannten Neustarthilfe weiterhin die Möglichkeit, bis zu 1.500 Euro pro Monat an direkten Zuschüssen zu erhalten.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 befristet für die Jahre 2020 und 2021 festgelegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so eine Steuerpauschale von fünf Euro am Tag geltend machen, wenn sie von zuhause arbeiten. Der Betrag ist auf 600 Euro pro Jahr gedeckelt. Laut Koalitionsvertrag soll dies auch für 2022 gelten.

 

SBM