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OLG Karlsruhe weist Klage gegen Startgutschriftenermittlung auf Basis des 7. Änderungstarifvertrages zum ATV-K zurück

Stand: 30.11.2021

Das Oberlandesgericht hat mit mehreren Urteilen vom 30. November 2021 über die Startgutschriften von Versicherten entschieden, die zum Zeitpunkt der Reform des Zusatzversorgungsrechts des öffentlichen und kirchlichen Dienstes zu den so genannten "rentenfernen Jahrgängen" zählten. Das OLG kommt hierin zu dem Ergebnis, dass die Startgutschriftenregelungen für die rentenfernen Jahrgänge auf Basis des7. Änderungstarifvertrages zum Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal nunmehr wirksam sind.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die auf der Internetseite www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlichte Pressemitteilung vom 30. November 2021.

Pressemitteilung vom 30. November 2021