Rechtmäßigkeit Startgutschrift

Stand: 20.09.2023

Der BGH hat mit Urteil vom 20. September 2023 (IV ZR 120/22) die im Juni 2017 durch eine Änderung des ATV-K erneut überarbeiteten Regelungen zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für rechtmäßig erklärt. Dabei sei weder die ausschließliche Verwendung des Näherungsverfahrens zur Ermittlung der anzurechnenden Grundversorgung noch der nunmehr gleitende Anteilssatz von 2,25 % bis 2,5 % zu beanstanden.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die auf der Internetseite www.bundesgerichtshof.de veröffentlichte Pressemitteilung Nr. 161/2023 vom 20. September 2023. 

Kontakt
ZVK-Sparkassen
Große Strasse 58
26721 Emden


04921 8994-0