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Erklärung zur Barrierefreiheit

Willkommen beim Sparkassenverband Niedersachsen, svn.sparkasse.de.
Alle Menschen sollen unsere Informationen und Dienstleistungen gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit unserer Angebote.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Wir gestalten unsere Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgen wir den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Wir gestalten unsere Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Bedienbar

Unsere Webseite und Apps sind so aufgebaut, dass sie auch ohne Maus oder Touchscreen bedient werden können. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Wir achten darauf, dass unsere digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Sparkassenverband Niedersachsen ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Wir verfolgen die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit unsere Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Online-Präsenz svn.sparkasse.de, in der aktuellen Version.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Online-Präsenz https://svn.sparkasse.de/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit DIN EN 301 549

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar. Die Richtlinien verweisen auf die genauen Anforderungen der DIN EN 301 549.

 

Barriere 1

In einzelnen Fällen sind Überschriften, Listen und Inhaltsbereiche nicht korrekt ausgezeichnet; bei Tabellen sind Überschriften teilweise nicht mit den zugehörigen Inhalten verknüpft. Dadurch ist die Struktur für assistive Technologien nicht zuverlässig erkennbar.

Barriere 2

In einzelnen PDF-Dokumenten sind Inhalte und Bedienelemente für Screenreader nicht vollständig zugänglich oder verständlich ausgezeichnet. Zudem sind Alternativtexte und Farbkontraste teilweise unzureichend. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Barriere 3

In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken, Diagrammen und Bildern der Alternativ-Text oder dieser ist nicht verständlich formuliert.

Barriere 4

Einzelne Videos mit synchronisiertem Ton verfügen nicht über Untertitel.

Barriere 5

Bei einzelnen Texten und Bedienelementen ist der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund zu gering.

Barriere 6

Bei einzelnen interaktiven Bedienelementen, insbesondere Videosteuerungen und Akkordeon- beziehungsweise Datumsnavigationen, ist der Tastaturfokus nicht oder nicht ausreichend sichtbar.

Barriere 7

Barriere 8

Einzelne nicht interaktive Inhalte können per Tastatur fokussiert werden, obwohl sie keine eigene Funktion haben (z.B. Jobbörse).

Barriere 9

Einzelne Bedienelemente werden assistiven Technologien nicht mit verständlichem Namen, Rolle oder Zustand vermittelt.

Barriere 10

Einzelne Fehlermeldungen werden nicht zuverlässig ausgegeben.

Barriere 11

Einzelne sichtbare Inhalte werden von assistiven Technologien nicht oder nicht vollständig ausgegeben. Dazu gehören beispielsweise Jahresangaben innerhalb von Tabellen.

Barriere 12

Barriere 13

Fehler bei einzelnen Formularfeldern, beispielsweise bei Checkboxen im Newsletter-Formular, werden nicht zuverlässig an Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien ausgegeben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.10.2026 erstellt und zuletzt am 28.10.2026 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann richten Sie Ihr Anliegen bitte an:

Sparkassenverband Niedersachsen

Schiffgraben 6-8

30159 Hannover

E-Mail: info@svn.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Online-Präsenz des Sparkassenverband Niedersachsens nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

1. Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Kontakt zur Schlichtungsstelle Niedersachsen -  NBGG: Schlichtungsstelle NBGG - Kontakt

2. Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen. Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)

Carl-Miller-Straße. 6

39112 Magdeburg

Website: https://www.mlbf-barrierefrei.de/

Telefon: +49 391 289 230 23

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de